Aktuelles
Detailinformationen finden Sie hier zum Downloaden: https://www.mischendorf.at/index.php/buergerservice/downloads/sonstiges
Werte Poolbesitzer!
Bei den letzten Mitgliederversammlungen des Wasserverbands Südliche Burgenland (WVSB) wurde immer wieder auf das Problem der Poolfüllungen im Frühjahr hingewiesen. Meist passieren Poolfüllungen unkoordiniert und leider sehr oft gleichzeitig in einem bestimmten Versorgungsgebiet, sodass der WVSB ein massives Problem mit der Trinkwasserversorgung und was im Notfall noch schlimmer ist, mit der Löschwasserversorgung, hat!
Nur ein anschauliches Beispiel aus der Großgemeinde aus dem Jahr 2022 ohne einen Ortsteil dezidiert beim Namen zu nennen: Ein OT von Mischendorf hat einen gemessenen Normalbedarf von durchschnittlich 30 - 35m³ Wasser pro Tag. Während eines Wochenendes im Mai 2022, wo viele Poolbesitzer intuitiv beschlossen hatten, deren Pool zu füllen, stieg der Wasserverbrauch auf sage und schreibe 175 - 185 m³, also das mehr als 5-fache!!!! Dieser OT hat 125 Haushalte. Der WVSB versorgt insgesamt mehr als 6000 Haushalte. Sie können sich ausrechnen, dass das kein Wasserversorger über kurz oder lang stemmen kann, wenn man das hochrechnet!
Um die Situation besser im Griff zu haben, hat der WVSB beschlossen, einen elektronischen Poolfüllkalender einzuführen. Poolbesitzer werden angehalten, ihre Poolfüllungen in diesen Kalender einzutragen und damit zu reservieren. Im Hintergrund hat der WVSB in verschiedenen Versorgungszonen, eine bestimmte maximale Anzahl an Poolfüllungen definiert, um die Trinkwasserversorgung und den Feuerlöschbedarf aufrechtzuerhalten. Bitte halten Sie auch einen einmal reservierten Termin ein, damit die Koordination auch gelingen kann!
Der Poolfüllkalender ist bereits auf der Homepage des WSVB online. Folgen Sie bitte diesem Link zum www.WVSB.at/poolfuellkalender .
In unserer Großgemeinde Mischendorf, die vom WVSB abgerechnet wird, erfolgt dzau noch ein Infoschreiben per Post bzw. per E-Mail direkt zu den Wasserabnehmern vom WVSB.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Bürgermeister, Martin Csebits.
Stallpflicht in vielen Bezirken: Information an alle Hühnerhalter!
In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für Vogelgrippe bzw. Geflügelpest ausgewiesen sind, gilt seit 10. Jänner Stallpflicht. Geflügel muss dort laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bis auf Weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Betroffen sind zahlreiche Bezirke in ganz Österreich. Experten erinnern alle Gemeinden an die gesetzlichen Regeln der Geflügelpest-Verordnung und ersuchen um Verbreitung der Informationen in der Gemeinde.
Vor allem Geflügel in Privathaltung gefährdet!
Die Geflügelpest ist wieder da. Sie ist gemeinhin unter dem Namen Vogelgrippe bekannt und hat in Europa in den Jahren 2016 und 2017 ihren Epidemie-artigen Höhepunkt erreicht. Für Menschen ist der Virus ungefährlich, für sämtliche Vogelarten ist er jedoch hochansteckend und mit fatalen Folgen verbunden. Österreichische Geflügelbestände können durch vorbeifliegende Wildvögel infiziert werden, daher ist in jedem Fall Vorsicht geboten.
Angesichts des bestehenden Risikos ist es wichtig, sich die wichtigsten Punkte der Geflügelpest-Verordnung in Erinnerung zu rufen. Schließlich unterliegt sämtliches in Österreich gehaltenes Geflügel den gesetzlichen Maßnahmen – dazu zählt auch Geflügel in Privathaltung:
- Die Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Truthühner, Gänse, etc.) ist der Bezirksverwaltungsbehörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden.
- Ebenfalls meldepflichtig ist die Haltung von anderen Vögeln (…) zu gewerblichen Zwecken (Tierschauen, Wettkämpfe, Zucht oder Verkauf).
- Ausgenommen von der Meldepflicht ist nur die Haltung von Heimvögeln, die dauerhaft (das bedeutet ganzjährig) in geschlossenen Räumen, ohne direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln und nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z.B. Wellensittiche in der Wohnung).
Derartige Meldungen müssen schriftlich an die dafür zuständige Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde/Amtstierarzt) erfolgen und folgende Meldedaten enthalten: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Tierhalters, Art der gehaltenen Vögel und deren jeweilige Anzahl sowie die Meldung, ob es sich um eine Freilandhaltung handelt.
Wo gilt die Stallpflicht?
2017 wurde bereits eine österreichweite Stallpflicht verhängt, um die Tiere zu schützen. Aktuell gilt die Verordnung für alle Halterinnen und Halter mit 50 oder mehr Tieren, egal ob kommerziell oder nicht. Höfe unter dieser Zahl sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Die AGES gibt auf ihrer Website einen genauen Überblick über die betroffenen Regionen.
Das Gesundheitsministerium, die AGES und Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung ersuchen Gemeinden darum, die Informationen rund um Schutzmaßnahmen nach Möglichkeit in der eigenen Gemeinde zu verbreiten:
- Dass diese Information seitens aller Gemeinden an alle Geflügelhalter weitergeleitet werden möge,
- ein Aushang an der Gemeindetafel erfolgen möge,
- zum Download auf die Gemeinde-Website gestellt werden möge.
Im Auftrag des Südburgenlandmanagers, Herrn KommR Werner Unger, darf ich Ihnen anbei eine Liste der offenen Lehrstellen im Südburgenland (Stand 1. Dezember 2022), die nach Bezirken gegliedert ist, zukommen lassen.
Aktuell sind insgesamt 114 offenen Lehrstellen verfügbar, welche sich folgendermaßen auf die drei Bezirke verteilen:
Bezirk Oberwart 41 offene Lehrstellen
Bezirk Güssing 41 offene Lehrstellen
Bezirk Jennersdorf 32 offene Lehrstellen
Gesamt 114 offene Lehrstellen
Link zum Dokumentdownload: https://www.mischendorf.at/index.php/buergerservice/downloads/sonstiges?download=130:offene-lehrstellen-per-1-12-2022
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Bauer
Administration
Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
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A-7540 Güssing
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